Allgemeine Geschäftsbedingungen GECKO Communication AG

  1. Geltungsbereich

    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Agentur «GECKO Communication AG» und den Kund:innen, welche die Dienste von «GECKO Communication AG» in Anspruch nehmen. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen müssen schriftlich vereinbart werden. Soweit die Agentur für die Kund:innen Leistungen erbringt, welche als Auftragsdatenbearbeitung im Sinne des Datenschutzgesetzes zu qualifizieren sind, gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung.

  2. Leistungen

    Die von der Agentur «GECKO Communication AG» zu erbringen Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb in der Offerte, Projektvertrag oder gemäss Auftrag. Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsvoll auszuführen. Die Auftraggeber:innen verpflichten sich zur Entgegennahme der vertraglichen Leistung sowie zur fristgerechten Zahlung.

  3. Geschäftsgeheimnis und Treuepflicht

    Sensible projektbezogene Informationen werden innerhalb der Agentur vertraulich behandelt. «GECKO Communication AG» verpflichtet sich den Kund:innen gegenüber zu einer effizienten, auf die Zielsetzungen der Kund:innen ausgerichtete Tätigkeit. Sofern von den Kund:innen nicht untersagt, ist «GECKO Communication AG» dazu berechtigt, die erbrachten Leistungen unter Namensnennung als Referenz zu kommunizieren.

  4. Verbindlichkeiten

    Für neue Kund:innen ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Die Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als dass die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Offerten sind, falls nicht anders vereinbart, 30 Tage gültig.

  5. Auftragserteilung

    Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

  6. Honorarabrechnung

    Das Honorar der Agentur bemisst sich nach Zeitaufwand oder wird fix abgemacht. Die Auftraggeber:innen haben Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Bei umfangreichen Projekten werden Akontorechnungen gestellt.

  7. Mehraufwände

    Sollten sich im Verlauf der Auftragsbearbeitung infolge Veränderungen der Aufgabenstellung oder der Rahmenbedingungen Mehrkosten ergeben, werden diese zu den geltenden Stundensätzen verrechnet. Die Mehraufwände sind mit den Auftraggeber:innen abzusprechen und durch diese zu genehmigen.

  8. Geistiges Eigentum

    Alle von der Agentur geschaffenen Werke (Kommunikationskampagnen, Kommunikationskonzepte, Gestaltungsvorschläge, grafische Entwürfe, Texte, Bilder, Fotos, Ton, Filme, Online-Solutions etc.) und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von «GECKO Communication AG». Die Kund:innen anerkennen die Urheberrechte seitens der Agentur.

  9. Mitwirkung

    Die Kund:innen unterstützen «GECKO Communication AG» bei der Erbringung der vereinbarten Leistung durch rechtzeitige, klare Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens der Kund:innen kann diesen in Rechnung gestellt werden. Bei durch die Kund:innen angelieferten Daten und Dokumenten, welche der Agentur zur Weiterbearbeitung dienen, geht «GECKO Communication AG» davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

  10. Gut zum Druck

    Die Kund:innen sind verpflichtet, die ihnen vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese mit dem «Gut zum Druck» zu bestätigen. Das «Gut zum Druck» steht für Form, Gestaltung und Inhalt, nicht für Papier- und Bildqualität oder Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht schriftlich mitgeteilt wurden, übernimmt die Agentur keine Haftung. Autorkorrekturen sind von Kund:innen verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind nachträgliche Änderungen sowie Korrekturen aufgrund fehlerhaft angelieferter Daten. Autorkorrekturen können separat nach Aufwand verrechnet werden.

  11. Leistungen Dritter

    Für Leistungen in Bereichen wie Druck, Produktion, Fotografie, Gastronomie und Veranstaltungstechnik arbeitet «GECKO Communication AG» mit ausgewählten Spezialist:innen zusammen. Die Agentur entscheidet jeweils, ob sie Verträge mit Dritten im eigenen Namen «GECKO Communication AG» oder im Namen der Kund:innen abschliesst. Ebenso kann «GECKO Communication AG» auf eigene Rechnung oder auf Rechnung der Kund:innen mit Dritten Verträge abschliessen, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.

  12. Daten und Unterlagen

    «GECKO Communication AG» bewahrt Auftragsunterlagen (Flyer, Druckmaterial, Videos) für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist die Agentur ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit.

  13. Haftung

    Die Haftung der Agentur für eigenes Handeln wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet die Agentur nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen Dritter und ebenso wenig für aus solchen Mängeln entstandene Schäden. Die Haftung seitens der Agentur beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verhalten. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert (gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung) beschränkt. Mietet oder kauft die Agentur im Auftrag der Kund:innen Material bei einer Drittfirma, geht die Haftung für das Mietmaterial auf die Kund:innen über.

  14. Mängelrüge

    Die von der Agentur erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind innerhalb von 10 Werktagen schriftlich an «GECKO Communication AG» zu richten.

  15. Auftragsreduzierung oder -annullierung

    Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur einen Anspruch auf das Honorar für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit. Vorleistungen Dritter hat der Kunde in vollem Umfang zu tragen. Alle verursachten Kosten (Drittleistungen, Mietmaterial etc.) sind vollumfänglich von den Auftraggeber:innen zu übernehmen.

  16. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages rechtsunwirksam sein oder sollten die AGB oder der Vertrag eine Vertragslücke enthalten, soll der übrige Inhalt dadurch in seiner Rechtswirksamkeit nicht berührt werden.

  17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Verträge zwischen «GECKO Communication AG»» und deren Kund:innen unterstehen schweizerischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen «GECKO Communication AG» und den Kund:innen sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der «GECKO Communication AG» zuständig.

Bern, Dezember 2023
GECKO Communication AG

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