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Wie soll sich die fünfgrösste Gemeinde im Kanton Bern weiterentwickeln? Die Inhalte der Ortsplanungsrevision wollen gut erklärt sein.
Der Gemeinderat von Ostermundigen hat Vorschläge für die neue baurechtliche Grundordnung der Gemeinde verabschiedet. Was darin festgelegt wird, ist bei künftigen Bau- und Renovationsvorhaben für alle Grund- und Liegenschaftsbesitzende massgebend.
Warum soll Ostermundigen überhaupt wachsen? Wie muss man sich die angestrebte bauliche Verdichtung entlang der Bernstrasse und rund um den Bahnhof vorstellen? Was bedeuten die neuen Vorschriften zum Schutz der Grünräume in den Quartieren?
Bei Bürgerinnen und Bürgern lösen Ortsplanungsrevisionen viele Fragen aus. Der Gemeinderat von Ostermundigen hat sich entschieden, die Bevölkerung frühzeitig einzubeziehen und umfassend zu informieren.
GECKO berät den Gemeinderat in der Kommunikation, hat die Projektwebseite konzipiert und getextet und die Präsentation für die zahlreichen Informationsveranstaltungen erstellt.
Projektwebsite www.omundo.ch
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